Kontakt
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dialog@homoeopathie-stiftung.de
Zweck der Homöopathie-Stiftung
Zweck der Homöopathie-Stiftung ist entsprechend ihrer Satzung „die Förderung der homöopathischen Medizin, ihrer Wissenschaft, Forschung, Lehre und Dokumentation, auch auf dem Gebiet der homöopathischen Pharmakologie und Pharmazie, sowie das Einwerben von Spenden zur zusätzlichen Finanzierung ihrer Aufgaben.“ Organe der Homöopathie-Stiftung sind der Vorstand und der Stiftungsrat.
Organe der Homöopathie-Stiftung
Die Organe der Homöopathie-Stiftung sind der Vorstand und der Stiftungsrat.
Vorstand
Der Vorstand besteht aus mindestens drei, höchstens fünf Mitgliedern, und zwar dem/der Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden sowie ein bis drei weiteren Personen. Dem Vorstand sollen mehrheitlich niedergelassene homöopathisch behandelnde Ärzte angehören, die ordentliche Mitglieder eines Landesverbandes des DZVhÄ sind. Ein Vorstandsmitglied muss gleichzeitig dem Vorstand des DZVhÄ angehören. Der Vorstand verwaltet die Stiftung nach Maßgabe der Satzung in eigener Verantwortung und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters und handelt allein durch den Vorsitzenden bzw. die Vorsitzende.
Stiftungsrat
Der Stiftungsrat besteht aus bis zu zehn Mitgliedern, die mehrheitlich ordentliche Mitglieder eines Landesverbandes des DZVhÄ oder eines europäischen Verbandes homöopathischer Ärzte sind.
Der Stiftungsrat berät, unterstützt und überwacht den Vorstand. Seine Aufgaben sind insbesondere die Genehmigung des Haushaltsplanes (Wirtschafts- und Finanzplan), die Genehmigung der Jahresabrechnung einschließlich Vermögensübersicht, die Entgegennahme des Geschäftsberichts einschließlich des Berichts über die Erfüllung des Stiftungszwecks sowie die jährliche Entlastung des Vorstandes.




