Der „Dr.-Heinz-E.-Möller-Preis“ prämiert homöopathische Einzelfalldokumentationen

Berlin, 21. Oktober 2026. Der „Dr.-Heinz-E.-Möller-Preis“ möchte homöopathische Einzelfalldokumentationen prämieren, die anschaulich die besondere Wirkweise homöopathischer Einzelmittel bei schweren Pathologien belegen. Damit soll der Öffentlichkeit gezeigt werden, wie Homöopathie auch bei schweren Krankheitsbildern zum Wohle der Patienten angewandt werden kann und wie differenziert und komplex eine solche Anwendung ist. Eine homöopathische Behandlung kann dabei auch parallel zu konventioneller Therapie erfolgen, wenn klar wird, worin der Effekt der Homöopathie besteht. 

Einsendeschluss:

  • 30.6. des jeweiligen Jahres

Erste Preisverleihung:

  • ICE Köthen 11. – 13.11.2027

Preisgelder:

  • 1. Preis 5.000 €
  • 2. Preis 2.500 €
  • 3. Preis 1.000 €

Wer darf einreichen?

Alle professionell arbeitenden ärztlichen oder als Heilpraktiker tätigen Homöopathen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz.  

Wer trifft die Entscheidung für die Preisvergabe?

Ein Team von 3 Personen aus dem Vorstand der Homöopathie-Stiftung und des „Dr.-Heinz-E.-Möller-Preis“.

Die Arbeiten müssen folgende Kriterien erfüllen:

  • Anamnese, nachvollziehbare Begründung der Arzneimittelwahl, Verlaufsbeobachtung
  • Nachbeobachtungszeit: mindestens 2 Jahre
  • Anwendung der MONARCH-Kriterien
  • Die Behandlung soll nicht länger als 10 Jahre zurück liegen.
  • Kopien der Patientenakte sind anonymisiert beizulegen.
  • Eine eidesstattliche Erklärung des Patienten, dass der Bericht wahrheitsgemäß ist.

➡️ Einzureichen per E-Mail an: dialog@homoeopathie-stiftung.de