Aufgaben der Stiftung

Die Aufgaben der Homöopathie-Stiftung sind laut ihrer Satzung „die Förderung der homöopathischen Medizin, ihrer Wissenschaft, Forschung, Lehre und Dokumentation, auch auf dem Gebiet der homöopathischen Pharmakologie und Pharmazie, sowie das Einwerben von Spenden zur zusätzlichen Finanzierung ihrer Aufgaben.“

Organe der Homöopathie-Stiftung

Verwaltungsorgane der Homöopathie-Stiftung sind der Vorstand und der Stiftungsrat.

▶️ Der Vorstand besteht aus mindestens drei, höchstens fünf Mitgliedern, und zwar dem/der Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden sowie ein bis zu drei weitere Personen. Dem Vorstand sollen mehrheitlich niedergelassene homöopathisch behandelnde Ärzte angehören, die ordentliche Mitglieder eines Landesverbandes des DZVhÄ sind. Ein Vorstandsmitglied muss gleichzeitig dem Vorstand des DZVhÄ angehören.

▶️ Der Stiftungsrat besteht aus bis zu zehn Mitgliedern, die mehrheitlich ordentliche Mitglieder eines Landesverbandes des DZVhÄ oder eines europäischen Verbandes homöopathischer Ärzte sind. Er berät, unterstützt und überwacht den Vorstand. Seine Aufgaben sind insbesondere die Genehmigung des Haushaltsplanes sowie die jährliche Entlastung des Vorstandes.

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Wie wir arbeiten