Satzung der Homöopathie-Stiftung

Die „Homöopathie-Stiftung des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte“ hat ihren Sitz in Köthen (Anhalt) und ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts.

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist „die Förderung der homöopathischen Medizin, ihrer Wissenschaft, Forschung, Lehre und Dokumentation, auch auf dem Gebiet der homöopathischen Pharmakologie und Pharmazie, sowie das Einwerben von Spenden zur zusätzlichen Finanzierung ihrer Aufgaben“ (vgl. Satzung, § 2.1).

Stiftungsvermögen

Mit den Erträgen der Homöopathie-Stiftung wird unter anderem ein wissenschaftliches Forschungs- und Dokumentationsinstitut, die Wissenschaftliche Gesellschaft für Homöopathie (WissHom) mit Sitz in Köthen (Anhalt), finanziert.

Das Stiftungsvermögen kann durch Zustiftungen, Schenkungen unter Auflagen und Zweckschenkungen, durch Spenden und Erbschaften, aber auch durch Sachzuwendungen vermehrt werden (vgl. Satzung, § 3.3).

Satzung der Homöopathie-Stiftung als pdf herunterladen